Ratgeber Unfallversicherung

Unfallversicherung Schweiz: Wer zahlt, was gilt im Ausland & zählt ein Unfall zur Franchise?

Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Du brichst dir im Skiurlaub das Bein. Oder stürzt mit dem Velo auf dem Weg zur Arbeit. Oder wirst im Ausland krank. Wer zahlt? In der Schweiz ist die Unfallversicherung ein eigenes System neben der Krankenkasse. und die Unterschiede sind grösser als die meisten denken.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

SituationVersichert überFranchise?Selbstbehalt?
Unfall bei der ArbeitUVG (Arbeitgeber)Keine0 %
Unfall in der Freizeit (Angestellt 8+ h/Woche)UVG (Arbeitgeber)Keine0 %
Unfall in der Freizeit (<8 h/Woche oder nicht angestellt)Krankenkasse «Mit Unfall»CHF 300–2'50010 %, max. CHF 700
Krankheit (alle)KrankenkasseCHF 300–2'50010 %, max. CHF 700
Unfall im Ausland (UVG-versichert)UVG (bis 2× CH-Tarif)Keine0 %
Rücktransport aus dem AuslandNicht gedeckt. .
Die wichtigste Erkenntnis: Bei einem UVG-versicherten Unfall zahlst du keinen Franken. keine Franchise, kein Selbstbehalt. Die Krankenkasse ist nicht involviert. Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber der Krankenkasse, wo du bis zu CHF 3'200 pro Jahr selbst trägst.

Wer zahlt die Unfallversicherung. du oder dein Arbeitgeber?

In der Schweiz ist die Unfallversicherung über das UVG (Unfallversicherungsgesetz) geregelt. ein separates System neben der Krankenkasse. Es gibt zwei Arten:

Berufsunfall (BU). Unfall bei der Arbeit

Nichtberufsunfall (NBU). Unfall in der Freizeit

Deine SituationBU gedeckt?NBU gedeckt?Was du tun musst
Angestellt 8+ h/WocheJa (Arbeitgeber)Ja (Lohnabzug)Krankenkasse auf «Ohne Unfall» stellen
Angestellt <8 h/WocheJa (Arbeitgeber)NeinKrankenkasse auf «Mit Unfall» stellen
SelbständigNein (freiwillig)Nein (freiwillig)«Mit Unfall» in KK oder freiwillige UVG
Student/inNeinNein«Mit Unfall» in der Krankenkasse
Arbeitslos (RAV gemeldet)Ja (ALV)Ja (ALV)Krankenkasse auf «Ohne Unfall» stellen
Nicht erwerbstätigNeinNein«Mit Unfall» in der Krankenkasse

Zählt ein Unfall zur Krankenkassen-Franchise?

Das ist eine der häufigsten Fragen. und die Antwort ist klar:

Nein. Ein UVG-versicherter Unfall hat nichts mit deiner Krankenkasse zu tun. Er zählt nicht zur Franchise, nicht zum Selbstbehalt. Die UVG-Versicherung übernimmt 100 % der Kosten. vom ersten Franken an.

Das ist ein enormer Vorteil gegenüber der Krankenkasse:

UVG (Unfall)KVG (Krankheit)
FranchiseKeine (CHF 0)CHF 300–2'500
Selbstbehalt0 %10 %, max. CHF 700/Jahr
Max. Eigenkosten/JahrCHF 0Bis CHF 3'200
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit80 % des LohnsNicht inklusive

Was bedeutet «Mit Unfall» vs. «Ohne Unfall» in der Krankenkasse?

Wenn du bei deiner Krankenkasse «Ohne Unfall» wählst, deckst du Unfälle nicht über die Krankenkasse ab. weil du bereits über das UVG deines Arbeitgebers versichert bist. Das spart dir ca. CHF 3–7 pro Monat an Prämie.

Wählst du «Mit Unfall», übernimmt die Krankenkasse auch Unfallkosten. aber zu den normalen KVG-Bedingungen (mit Franchise und Selbstbehalt). Das ist deutlich schlechter als UVG.

Faustregel: Ohne Unfall wählen & sparen

Wenn du 8+ Stunden pro Woche angestellt bist, wähle immer «Ohne Unfall» in der Krankenkasse. Du bist über das UVG besser versichert (0 Franchise, 0 Selbstbehalt) und sparst zusätzlich Prämie.

Achtung: Die 31-Tage-Frist bei Jobverlust

Nach einer Kündigung läuft dein UVG-Unfallschutz noch 31 Tage weiter. Danach bist du nicht mehr gedeckt! Melde dich sofort beim RAV an (dort wirst du über die ALV versichert) oder wechsle deine Krankenkasse auf «Mit Unfall».

Viele vergessen das. eine gefährliche Deckungslücke.

Unfall im Ausland. was ist gedeckt?

Die gute Nachricht zuerst: UVG gilt weltweit. Ob Skiunfall in Österreich, Rollerunfall in Thailand oder Sturz in New York. wenn du UVG-versichert bist, bist du auch im Ausland gedeckt.

Aber: Es gibt Grenzen

UVG erstattet Behandlungskosten im Ausland bis maximal das Doppelte dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (2× CH-Tarif). In der Praxis bedeutet das:

ReisezielReicht UVG?Kommentar
Europa (EU/EFTA)Meistens jaKosten sind oft tiefer als CH-Tarif. EHIC-Karte hilft zusätzlich.
Südostasien, SüdamerikaMeistens jaÖffentliche Spitäler sind günstig. Privatkliniken können teurer sein.
USA / KanadaOft nichtSpitalkosten in den USA können $10'000–50'000+/Tag betragen. UVG deckt nur einen Bruchteil.
Australien / JapanGrenzwertigTeures Gesundheitswesen. Lücken möglich.

Was UVG im Ausland NICHT deckt

Und bei Krankheit im Ausland? (kein Unfall)

Krankheit im Ausland läuft über die Krankenkasse (KVG), nicht über UVG. Gleiche Regel: Notfallbehandlung wird bis 2× CH-Tarif erstattet. Aber: Franchise und Selbstbehalt gelten normal.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Als Schweizer Einwohner erhältst du von deiner Krankenkasse eine EHIC-Karte (auf der Rückseite deiner Versichertenkarte). Damit kannst du in EU/EFTA-Ländern Notfallbehandlungen zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische erhalten. bei öffentlichen Spitälern und Ärzten.

EHIC-Karte: Immer dabei haben

Die EHIC gilt für Krankheit und Unfall in EU/EFTA-Ländern. Sie deckt aber keinen Rücktransport, keine Privatkliniken und keine Behandlung ausserhalb Europas.

Brauche ich eine Reiseversicherung?

ReisezielReiseversicherung?Warum
Europa (EU/EFTA)EmpfohlenRücktransport, Privatklinik, Reiseabbruch
USA / KanadaDringend nötigSpitalkosten können ruinös sein. UVG/KVG decken nur Bruchteil.
Asien / SüdamerikaEmpfohlenPrivatkliniken teuer, Rücktransport nicht gedeckt
Weltreise / LangzeitPflichtOhne Zusatzversicherung unkalkulierbares Risiko

Eine Jahres-Reiseversicherung kostet typischerweise CHF 15–50 pro Jahr und deckt weltweit Rücktransport, Mehrkosten über UVG/KVG hinaus und oft auch Reiseabbruch. Für das Geld ein No-Brainer.

REGA-Gönnerschaft. lohnt sich das?

REGA: CHF 30/Jahr für maximale Sicherheit

Die REGA (Schweizerische Rettungsflugwacht) bietet für CHF 30/Jahr (Einzel) oder CHF 70/Jahr (Familie) eine Gönnerschaft an. Als Gönner übernimmt die REGA in der Regel:

Helikopter-Rettung in der Schweiz (Bergrettung, Wanderunfall, Skiunfall) und Rückführungsflüge aus dem Ausland (Ambulanzjet).

Das ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Kulanzleistung. aber die REGA löst praktisch immer ein. Für CHF 30/Jahr eines der besten «Versicherungs-Produkte» der Schweiz.

Unfall im Ausland: Was tun? (Schritt für Schritt)

  1. Sofort behandeln lassen. Gesundheit geht vor. Nächstes Spital aufsuchen.
  2. Notruf wählen. 112 (Europa), 911 (USA), lokale Nummer
  3. EHIC-Karte zeigen. In EU/EFTA-Ländern im Spital vorlegen
  4. UVG-Versicherer kontaktieren. Oder Krankenkasse, wenn kein UVG. Viele haben eine 24h-Hotline.
  5. Reiseversicherung / REGA anrufen. Falls Rücktransport nötig
  6. Alles dokumentieren. Quittungen, Arztberichte, Rezepte, ggf. Polizeirapport aufbewahren
  7. Unfallmeldung beim Arbeitgeber. Nach Rückkehr für UVG-Abwicklung

Zusammenfassung: Wer zahlt was?

Bezahlt vonDeine Kosten
Berufsunfall-PrämieArbeitgeber (100 %)CHF 0
Nichtberufsunfall-PrämieArbeitgeber, Abzug vom Lohnca. 1–3 % des Lohns
Unfall-Behandlung (UVG)UVG-VersicherungCHF 0 (keine Franchise, kein SB)
Unfall-Behandlung (nur KVG)KrankenkasseBis CHF 3'200/Jahr
Lohnausfall bei UnfallUVG: 80 % Taggeld20 % Differenz

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Quellen: UVG (SR 832.20), KVG (SR 832.10), KVV Art. 36, SUVA, BAG. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Unsicherheit kontaktiere deine Krankenkasse oder deinen UVG-Versicherer.