Unfallversicherung Schweiz: Wer zahlt, was gilt im Ausland & zählt ein Unfall zur Franchise?
Du brichst dir im Skiurlaub das Bein. Oder stürzt mit dem Velo auf dem Weg zur Arbeit. Oder wirst im Ausland krank. Wer zahlt? In der Schweiz ist die Unfallversicherung ein eigenes System neben der Krankenkasse. und die Unterschiede sind grösser als die meisten denken.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
| Situation | Versichert über | Franchise? | Selbstbehalt? |
|---|---|---|---|
| Unfall bei der Arbeit | UVG (Arbeitgeber) | Keine | 0 % |
| Unfall in der Freizeit (Angestellt 8+ h/Woche) | UVG (Arbeitgeber) | Keine | 0 % |
| Unfall in der Freizeit (<8 h/Woche oder nicht angestellt) | Krankenkasse «Mit Unfall» | CHF 300–2'500 | 10 %, max. CHF 700 |
| Krankheit (alle) | Krankenkasse | CHF 300–2'500 | 10 %, max. CHF 700 |
| Unfall im Ausland (UVG-versichert) | UVG (bis 2× CH-Tarif) | Keine | 0 % |
| Rücktransport aus dem Ausland | Nicht gedeckt | . | . |
Die wichtigste Erkenntnis: Bei einem UVG-versicherten Unfall zahlst du keinen Franken. keine Franchise, kein Selbstbehalt. Die Krankenkasse ist nicht involviert. Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber der Krankenkasse, wo du bis zu CHF 3'200 pro Jahr selbst trägst.
Wer zahlt die Unfallversicherung. du oder dein Arbeitgeber?
In der Schweiz ist die Unfallversicherung über das UVG (Unfallversicherungsgesetz) geregelt. ein separates System neben der Krankenkasse. Es gibt zwei Arten:
Berufsunfall (BU). Unfall bei der Arbeit
- Unfälle am Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsweg oder auf Geschäftsreisen
- Prämie zahlt zu 100 % der Arbeitgeber
- Gilt für alle Angestellten, unabhängig vom Pensum
Nichtberufsunfall (NBU). Unfall in der Freizeit
- Unfälle in der Freizeit: Sport, Ferien, Zuhause
- Prämie zahlt offiziell der Arbeitgeber, wird aber vom Lohn abgezogen (in der Praxis zahlst also du)
- Typische NBU-Prämie: ca. 1–3 % des Bruttolohns
- Achtung: Nur wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest!
| Deine Situation | BU gedeckt? | NBU gedeckt? | Was du tun musst |
|---|---|---|---|
| Angestellt 8+ h/Woche | Ja (Arbeitgeber) | Ja (Lohnabzug) | Krankenkasse auf «Ohne Unfall» stellen |
| Angestellt <8 h/Woche | Ja (Arbeitgeber) | Nein | Krankenkasse auf «Mit Unfall» stellen |
| Selbständig | Nein (freiwillig) | Nein (freiwillig) | «Mit Unfall» in KK oder freiwillige UVG |
| Student/in | Nein | Nein | «Mit Unfall» in der Krankenkasse |
| Arbeitslos (RAV gemeldet) | Ja (ALV) | Ja (ALV) | Krankenkasse auf «Ohne Unfall» stellen |
| Nicht erwerbstätig | Nein | Nein | «Mit Unfall» in der Krankenkasse |
Zählt ein Unfall zur Krankenkassen-Franchise?
Das ist eine der häufigsten Fragen. und die Antwort ist klar:
Nein. Ein UVG-versicherter Unfall hat nichts mit deiner Krankenkasse zu tun. Er zählt nicht zur Franchise, nicht zum Selbstbehalt. Die UVG-Versicherung übernimmt 100 % der Kosten. vom ersten Franken an.
Das ist ein enormer Vorteil gegenüber der Krankenkasse:
| UVG (Unfall) | KVG (Krankheit) | |
|---|---|---|
| Franchise | Keine (CHF 0) | CHF 300–2'500 |
| Selbstbehalt | 0 % | 10 %, max. CHF 700/Jahr |
| Max. Eigenkosten/Jahr | CHF 0 | Bis CHF 3'200 |
| Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit | 80 % des Lohns | Nicht inklusive |
Was bedeutet «Mit Unfall» vs. «Ohne Unfall» in der Krankenkasse?
Wenn du bei deiner Krankenkasse «Ohne Unfall» wählst, deckst du Unfälle nicht über die Krankenkasse ab. weil du bereits über das UVG deines Arbeitgebers versichert bist. Das spart dir ca. CHF 3–7 pro Monat an Prämie.
Wählst du «Mit Unfall», übernimmt die Krankenkasse auch Unfallkosten. aber zu den normalen KVG-Bedingungen (mit Franchise und Selbstbehalt). Das ist deutlich schlechter als UVG.
Wenn du 8+ Stunden pro Woche angestellt bist, wähle immer «Ohne Unfall» in der Krankenkasse. Du bist über das UVG besser versichert (0 Franchise, 0 Selbstbehalt) und sparst zusätzlich Prämie.
Nach einer Kündigung läuft dein UVG-Unfallschutz noch 31 Tage weiter. Danach bist du nicht mehr gedeckt! Melde dich sofort beim RAV an (dort wirst du über die ALV versichert) oder wechsle deine Krankenkasse auf «Mit Unfall».
Viele vergessen das. eine gefährliche Deckungslücke.
Unfall im Ausland. was ist gedeckt?
Die gute Nachricht zuerst: UVG gilt weltweit. Ob Skiunfall in Österreich, Rollerunfall in Thailand oder Sturz in New York. wenn du UVG-versichert bist, bist du auch im Ausland gedeckt.
Aber: Es gibt Grenzen
UVG erstattet Behandlungskosten im Ausland bis maximal das Doppelte dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (2× CH-Tarif). In der Praxis bedeutet das:
| Reiseziel | Reicht UVG? | Kommentar |
|---|---|---|
| Europa (EU/EFTA) | Meistens ja | Kosten sind oft tiefer als CH-Tarif. EHIC-Karte hilft zusätzlich. |
| Südostasien, Südamerika | Meistens ja | Öffentliche Spitäler sind günstig. Privatkliniken können teurer sein. |
| USA / Kanada | Oft nicht | Spitalkosten in den USA können $10'000–50'000+/Tag betragen. UVG deckt nur einen Bruchteil. |
| Australien / Japan | Grenzwertig | Teures Gesundheitswesen. Lücken möglich. |
Was UVG im Ausland NICHT deckt
- Rücktransport in die Schweiz. Ein Ambulanzflug kann CHF 20'000–150'000 kosten. UVG zahlt das nicht.
- Privatspital-Kosten über dem 2×-Tarif
- Such- und Rettungskosten (z.B. Bergrettung im Ausland)
Und bei Krankheit im Ausland? (kein Unfall)
Krankheit im Ausland läuft über die Krankenkasse (KVG), nicht über UVG. Gleiche Regel: Notfallbehandlung wird bis 2× CH-Tarif erstattet. Aber: Franchise und Selbstbehalt gelten normal.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Als Schweizer Einwohner erhältst du von deiner Krankenkasse eine EHIC-Karte (auf der Rückseite deiner Versichertenkarte). Damit kannst du in EU/EFTA-Ländern Notfallbehandlungen zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische erhalten. bei öffentlichen Spitälern und Ärzten.
Die EHIC gilt für Krankheit und Unfall in EU/EFTA-Ländern. Sie deckt aber keinen Rücktransport, keine Privatkliniken und keine Behandlung ausserhalb Europas.
Brauche ich eine Reiseversicherung?
| Reiseziel | Reiseversicherung? | Warum |
|---|---|---|
| Europa (EU/EFTA) | Empfohlen | Rücktransport, Privatklinik, Reiseabbruch |
| USA / Kanada | Dringend nötig | Spitalkosten können ruinös sein. UVG/KVG decken nur Bruchteil. |
| Asien / Südamerika | Empfohlen | Privatkliniken teuer, Rücktransport nicht gedeckt |
| Weltreise / Langzeit | Pflicht | Ohne Zusatzversicherung unkalkulierbares Risiko |
Eine Jahres-Reiseversicherung kostet typischerweise CHF 15–50 pro Jahr und deckt weltweit Rücktransport, Mehrkosten über UVG/KVG hinaus und oft auch Reiseabbruch. Für das Geld ein No-Brainer.
REGA-Gönnerschaft. lohnt sich das?
Die REGA (Schweizerische Rettungsflugwacht) bietet für CHF 30/Jahr (Einzel) oder CHF 70/Jahr (Familie) eine Gönnerschaft an. Als Gönner übernimmt die REGA in der Regel:
Helikopter-Rettung in der Schweiz (Bergrettung, Wanderunfall, Skiunfall) und Rückführungsflüge aus dem Ausland (Ambulanzjet).
Das ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Kulanzleistung. aber die REGA löst praktisch immer ein. Für CHF 30/Jahr eines der besten «Versicherungs-Produkte» der Schweiz.
Unfall im Ausland: Was tun? (Schritt für Schritt)
- Sofort behandeln lassen. Gesundheit geht vor. Nächstes Spital aufsuchen.
- Notruf wählen. 112 (Europa), 911 (USA), lokale Nummer
- EHIC-Karte zeigen. In EU/EFTA-Ländern im Spital vorlegen
- UVG-Versicherer kontaktieren. Oder Krankenkasse, wenn kein UVG. Viele haben eine 24h-Hotline.
- Reiseversicherung / REGA anrufen. Falls Rücktransport nötig
- Alles dokumentieren. Quittungen, Arztberichte, Rezepte, ggf. Polizeirapport aufbewahren
- Unfallmeldung beim Arbeitgeber. Nach Rückkehr für UVG-Abwicklung
Zusammenfassung: Wer zahlt was?
| Bezahlt von | Deine Kosten | |
|---|---|---|
| Berufsunfall-Prämie | Arbeitgeber (100 %) | CHF 0 |
| Nichtberufsunfall-Prämie | Arbeitgeber, Abzug vom Lohn | ca. 1–3 % des Lohns |
| Unfall-Behandlung (UVG) | UVG-Versicherung | CHF 0 (keine Franchise, kein SB) |
| Unfall-Behandlung (nur KVG) | Krankenkasse | Bis CHF 3'200/Jahr |
| Lohnausfall bei Unfall | UVG: 80 % Taggeld | 20 % Differenz |
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Quellen: UVG (SR 832.20), KVG (SR 832.10), KVV Art. 36, SUVA, BAG. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Unsicherheit kontaktiere deine Krankenkasse oder deinen UVG-Versicherer.