Warum dein Berater dir unbedingt die Zusatzversicherung verkaufen will
Die neuen Prämien sind da, und mit ihnen die Beratungstermine. «Wir schauen gleich die ganze Versicherung an», heisst es dann. Grundversicherung und Zusatzversicherung, alles aus einer Hand. Das klingt nach Service. Es hat aber vor allem mit Geld zu tun, und zwar mit einer Zahl, die kaum jemand kennt.
Zwei Obergrenzen, ein riesiger Unterschied
Seit dem 1. September 2024 ist gesetzlich geregelt, wie viel ein Vermittler für einen Abschluss höchstens bekommen darf. Der Bundesrat hat dafür eine Vereinbarung der Krankenversicherer für alle Kassen verbindlich erklärt.
Ein Rechenbeispiel: Eine Zusatzversicherung für CHF 100 im Monat darf dem Vermittler bis zu CHF 1'600 einbringen. Für die Grundversicherung derselben Person gibt es höchstens CHF 70. Die Grundversicherung ist für einen Vermittler also fast nichts wert. Sie ist der Türöffner. Verdient wird an der Zusatzversicherung.
Zur Einordnung: Die 16 Monatsprämien sind mehr, als die Branche sich 2021 freiwillig selbst auferlegt hatte. Damals lag die Grenze bei 12 Monatsprämien. Im September 2023 haben die Verbände sie ganz gestrichen, seit 2024 gilt nun die verbindliche Grenze von 16.
Der Fall aus dem Aargau
Wie viel sich damit verdienen lässt, zeigt ein Fall, über den im Mai 2026 mehrere Medien berichtet haben. Laut dem Finanzblog Inside Paradeplatz soll ein Aargauer Generalagent der Helsana im Jahr 2025 rund CHF 700'000 verdient haben, vor allem mit Neukunden. Belegt ist die Zahl nicht, der Blog nennt keine Quelle. Helsana hat sie gegenüber dem Tages-Anzeiger aber auch nicht bestritten. Die Kasse kommentiert keine einzelnen Löhne und sagt, ihr Vergütungssystem entspreche der vom Bundesrat genehmigten Regelung (20 Minuten, Aargauer Zeitung).
Welcher Teil davon aus der Grundversicherung stammt und welcher aus Zusatzversicherungen, ist nicht bekannt. Die Obergrenzen oben zeigen aber, wo das grosse Geld überhaupt zu holen ist. Und der Punkt ist nicht eine einzelne Person: All das ist erlaubt.
Wer bezahlt das?
Du. Provisionen sind Werbekosten der Kasse, und die stecken in den Prämien. In der Grundversicherung waren es laut einer Auswertung von moneyland.ch auf Basis von Bundesdaten 2024 rund CHF 50 Millionen für Vermittler und CHF 73 Millionen für Werbung. Für die Zusatzversicherungen gibt es keine amtliche Zahl. Comparis schätzte die Provisionen dort 2023 auf rund CHF 430 Millionen pro Jahr.
Wie viel eine Kasse insgesamt für Verwaltung ausgibt, veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit für jede Kasse. Darin stecken Löhne, Informatik und eben auch Werbung und Provisionen:
| Kasse | Verwaltung pro versicherte Person, 2024 |
|---|---|
| CSS | CHF 156 |
| Concordia | CHF 165 |
| Helsana | CHF 178 |
| KPT | CHF 190 |
| Swica | CHF 205 |
| Visana | CHF 212 |
| Sanitas | CHF 224 |
| Assura | CHF 262 |
| Atupri | CHF 285 |
Quelle: BAG, Aufsichtsdaten OKP 2024, nur Grundversicherung. Grösste Kassen, sortiert nach Betrag.
So schützt du dich
- Grundversicherung allein wechseln. Du darfst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten. Die bisherige Kasse darf dich weder zwingen, beides zu kündigen, noch deine Zusatzversicherung deswegen kündigen (Art. 7 KVG). Den Wechsel der Grundversicherung schaffst du ohne Berater, in zehn Minuten mit unserem Kündigungsbrief.
- Die alte Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die neue sicher ist. Bei der Zusatzversicherung darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Kündige die alte erst, wenn die neue dich ohne Vorbehalt aufgenommen hat.
- Gesundheitsfragen immer ehrlich beantworten. Auch wenn der Berater abwinkt. Eine falsche Antwort kann die Kasse berechtigen, den Vertrag zu kündigen und Leistungen zu verweigern (Art. 6 VVG).
- Fragen, für wen der Berater arbeitet und wie er bezahlt wird. Er muss sagen, ob er an eine Kasse gebunden ist. Unabhängige Vermittler müssen im Register der FINMA stehen und ihre Entschädigung offenlegen, wenn du danach fragst (Art. 45 und 45b VAG).
- 14 Tage Bedenkzeit nutzen. Einen Antrag für eine Zusatzversicherung kannst du innert 14 Tagen schriftlich widerrufen (Art. 2a VVG).
- Unerwünschte Anrufe melden. Kaltakquise ist verboten: Wer nicht Kunde ist oder seit über drei Jahren nicht mehr, darf nicht ungefragt angerufen werden. Meldungen zur Grundversicherung gehen ans BAG, zur Zusatzversicherung an die FINMA. Verstösse kosten die Kasse bis zu CHF 100'000.
Und wir? abovergleich.com nimmt keine Provisionen von Krankenkassen, fragt nicht nach deiner Telefonnummer und gibt keine Daten an Berater weiter. Die Reihenfolge im Rechner folgt nur dem Preis. Wie wir arbeiten, steht auf der Seite Methode.
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Prämien vergleichen →Quellen: Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit vom 14. August 2024 (Änderung von KVAV Art. 35a–35c und AVO Art. 190d–190f), in Kraft seit 1. September 2024; Medienmitteilung des Bundesrats vom 14.08.2024; Branchenvereinbarung Vermittler 3.0 von santésuisse und curafutura, Ziff. 9.1; KVG Art. 7; VVG Art. 2a und 6; VAG Art. 45 und 45b; BAG, Aufsichtsdaten OKP 2024; moneyland.ch (Verwaltungskosten 2024); Comparis-Schätzung laut watson.ch (2023); Inside Paradeplatz (05.05.2026), Aargauer Zeitung (06.05.2026), Tages-Anzeiger (17.05.2026), 20 Minuten (18.05.2026). Angaben ohne Gewähr.